ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON

www.baaam.marketing

Willkommen bei Bäaam GmbH!

§1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bäaam GmbH (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Besteller/Nutzern), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Bäaam GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Bäaam GmbH in Anspruch nehmen.

(4) Auf Bäaam GmbH bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Podcast Service, Speaker Service, Podcast Pakete, Musik, Audio und Video, Vertonungen, Consulting, Seminare, Emotion, Sprecher, Entertainment, Corporate Sound

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Produktion audiovisueller Werke (siehe oben) wie z.B. Original Podcasts, Corporate Podcasts, Branded Podcasts, gesponserte Podcasts, Personality Podcasts und deren Foto- und Videobegleitung zur Nutzung im Internet und auf weiteren anderen audiovisuellen Medien, sowie darüber hinaus die Durchführung von Masterclasses, Workshops, Seminaren, Schulungen, Trainings und Webinaren. Die angebotenen Workshops, Seminare, Schulungen, Trainings und Webinare sind Dienstleistungen von Bäaam GmbH und beinhalten keine Leistungskontrolle.

(2) Verträge auf diesem Portal können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

(3) Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

 

(5) Die Vertragsparteien vereinbaren Inhalt und Umfang der Podcastproduktion oder Dienstleistung. Grundlage des Vertragsgesprächs und Angebots sind Produktionsstandards von der Bäaam GmbH. Beispiele für Produktionsstandards werden dem Kunden im Vorgespräch gezeigt oder können auf der Internetseite von Bäaam GmbH betrachtet werden. Diese Beispiele repräsentieren verschiedene Standards, die sich hinsichtlich Umfangs und Ausstattung der Produktion unterscheiden. Die Wahl des Standards, für den der Kunde die Podcastproduktion oder Dienstleistung einsetzen will, wird in der Regel durch den beabsichtigten Verwendungszweck bestimmt und im Angebot schriftlich festgehalten. Die Produktionsstandards bilden grundsätzlich den Maßstab für den vertraglich geschuldeten Umfang der vereinbarten Produktion.

(6) Der Zugang zur Nutzung des Bäaam GmbH-Service setzt die Anmeldung voraus.

(7) Mit der Anmeldung erkennt der Besteller die vorliegenden AGB an. Mit der Anmeldung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Bäaam GmbH und dem angemeldeten Besteller, dass sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.

(8) Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen. Kundenanfragen können über das entsprechenden Kontaktformular, per Email oder schriftlich an die Bäaam GmbH gerichtet werden.

(9) Nach Bearbeitung der Kundenanfrage wird dem Kunden ein Angebot übersendet. Bäaam GmbH hält sich für eine Dauer von 14 Tagen an das Angebot gebunden.

(10) Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde das Angebot von Bäaam GmbH per E-Mail oder schriftlich annimmt.

(11) Nach Vertragsschluss wird der Angebotstext und die Annahmeerklärung bei Bäaam GmbH gespeichert.

 

§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges

Der Leistungsumfang von Bäaam GmbH besteht aus folgenden Dienstleistungen:

Der Nutzer kann sich kostenlos online informieren und uns kontaktieren.

(1) Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem durch eine Bestellung bestätigten Angebot und der entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung in Form eines Storyboards, Jingle, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Bei Podcastproduktionen erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eines Storyboards, welches am Anfang der Umsetzungsphase von den Parteien vereinbart wird.

a) Bäaam GmbH erstellt ein Storyboard, welches Inhalt und Host/Gäste („Protagonisten“) näher definiert. Das Storyboard wird dem Kunden vor Beginn der Umsetzungsphase übersendet.

b) Der Kunde verpflichtet sich, das Storyboard innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung durch Bäaam GmbH zu prüfen. Der Kunde kann Änderungswünsche durch Übersendung einer Liste der konkret vorzunehmenden Änderungen geltend machen. Daraufhin erstellt Bäaam GmbH ein überarbeitetes Storyboard und übersendet dieses dem Kunden. Eine solche Korrekturschleife kann maximal 1 Mal erfolgen. Weitergehende Änderungswünsche können nur durch Anpassung des zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung des Storyboards geltend gemacht, so gilt das Storyboard als abgenommen und freigegeben. Es wird sodann Grundlage für die weitere Podcastproduktion.

c) Nach Umsetzung des Storyboards erstellt Bäaam GmbH eine vorläufige Rohfassung des Podcast. Der Kunde verpflichtet sich, die Rohfassung innerhalb von 4 Werktagen nach Übersendung durch Bäaam GmbH zu prüfen. Änderungswünsche zum Schnitt des Podcasts können im Rahmen von maximal 1 Korrekturschleifen geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 4 Werktagen nach Übersendung der Rohfassung geltend gemacht, so gilt die Rohfassung als abgenommen und freigegeben.

(3) Bei Verträgen über die Anfertigung von anderen Produkten oder Werkleistungen gelten die Bestimmungen aus Absatz (2) entsprechend. Statt eines Storyboards wird ein Entwurf angefertigt. Ist aufgrund der Eigenart der Werkleistung kein vorheriger Entwurf notwendig, so entfallen die Korrekturschleifen für den Entwurf und es verbleibt bei den Korrekturschleifen gem. Absatz (2)(c) entsprechend. Bei Dienstleistungen wie Beratungen, Masterclasses, Workshops, Consulting, Seminaren und Webinaren sind keine Korrekturschleifen möglich.

(4) Bäaam GmbH ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.

(5) Sind von Bäaam GmbH Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(6) Es werden von Bäaam GmbH keine Garantien im Rechtssinne gegeben.

 

§ 4 Change-Requests – Leistungsänderungsverfahren

(1) Die Änderung der gem. § 4 vereinbarten Leistungsbeschreibung bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung der Beschreibung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für Bäaam GmbH zumutbar und technisch umsetzbar sind. Bäaam GmbH prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.

(2) Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Bäaam GmbH hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

(3) Bäaam GmbH wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Bäaam GmbH dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

 

§5 Abnahme

(1) Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Beschaffenheit des Ergebnisses, einschließlich der vollständigen Umsetzung der Leistungsbeschreibung, ggf. das Vorliegen garantierter Eigenschaften sowie die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Dokumentation. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Bäaam GmbH dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

(2) Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 4 Werktagen die Abnahmefähigkeit des Ergebnisses zu prüfen.

(3) Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde Bäaam GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat Bäaam GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Version der geschuldeten Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

(4) Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

(5) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch Bäaam GmbH. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

(6) Schlägt die Abnahme mindestens zweimal fehl, kann der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.

 

§6 Vergütung – Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise für die jeweiligen Phasen. Ist ein Gesamtpreis vereinbart, so beinhaltet dieser nicht den Mehraufwand im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens. Mehraufwand aufgrund eines Leistungsänderungsverfahrens werden vorbehaltlich besonderer Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet.

(2) Ist für die Podcastproduktion ein Gesamtpreis vereinbart, so ist der Gesamtpreises vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu einem Drittel bei Beauftragung, zu einem Drittel vor Beginn der Produktion und zu einem Drittel 14 Tage nach Abnahme zu zahlen.

(3) Bei Beratungen, Masterclasses, Workshops, Seminaren, Schulungen, Trainings und Webinaren ist der Gesamtpreises vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu hälftig bei Beauftragung und hälftig 14 Tage nach Abschluss des Auftrages zu zahlen. Consulting Stunden sind vorher zu vereinbaren und zu zahlen.

(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(5) Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung, bzw. Abnahme durch Übersendung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.

(6) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswerts verlangt werden.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von Bäaam GmbH anerkannt oder mit der Hauptforderung von Bäaam GmbH synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§7 Nutzungsrecht

(1) Mit Abschluss eines Auftrages erhält der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

(2) Der Kunde räumt Bäaam GmbH nach Abschluss des Auftrages ein Einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Aufträgen zum Zwecke der Bewerbung der Leistungen von Bäaam GmbH ein.

(3) Bäaam GmbH erhält sodann ebenfalls ein Einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, den Namen und das Logo des Kunden nach erfolgreicher Auftragsausführung für vorstehende Werbezwecke zu nutzen.

 

§8 Weitere Pflichten des Kunden/Nutzern

(1) Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Materialien und Texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

(2) Der Kunde stellt Bäaam GmbH von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen.

(3) Soweit Mitarbeiter oder Angestellte oder Dritte auf Seiten des Kunden an der Podcastproduktion als Protagonisten mitwirken und darin dargestellt werden sollen, ist der Kunde zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten verpflichtet, diese Bäaam GmbH in angemessener Frist vor Erstellung des Storyboards und spätestens eine Woche vor Produktionsbeginn zu benennen und deren schriftliche Zustimmung für diesen Zweck einzuholen und Bäaam GmbH zu übermitteln. Liegen die Zustimmungserklärungen nicht rechtzeitig vor oder werden diese nur mündlich mitgeteilt, stellt der Kunde Bäaam GmbH von der Haftung gegenüber diesem Personenkreis frei, wenn diese Personen Ansprüche aus Haftung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegenüber Bäaam GmbH geltend machen,  Bäaam GmbH sich aber an den vertraglichen Umfang und Inhalt der Podcastproduktion gehalten hat.

 

  • 9 Stornierung und Kündigung bei Verzögerungen

(1) Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 5 Wochen vor Produktionsbeginn fallen keine Stornogebühren an.

(2) Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Produktionsterminen durch den Kunden gelten folgende Ausfallhonorare für Produktionsteam und Protagonisten als vereinbart:

a) Bei Stornierung in einem Zeitraum von 3 bis 5 Tagen vor dem geplanten Drehtermin: 50% der Honorare für das Produktionsteam und der Gagen für Protagonisten. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation der Produktion inklusive externer Kosten wie Dienstleister und Ähnlichem.

b) Bei Stornierungen innerhalb 3 Tagen, jedoch minimal 36 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin: 75% der Honorare für das Produktionsteam und der Gagen für Protagonisten sowie 100% der Miete für das Equipment und Beauftragung externer Dienstleister. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation der Produktion inklusive externer Kosten wie Dienstleister und Ähnlichem.

c) Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 36 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin wird die gesamte kalkulierte Podcastproduktion in Rechnung gestellt.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen Bäaam GmbH, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 4 Wochen, so ist Bäaam GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.(4) Ist der Besteller ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(5) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Bäaam GmbH

E-Mail: entertainment@baaam.marketing

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite verwenden oder uns eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren über unser Online-Rücksendezentrum innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben.

(6) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Siehe (1) (2) (3)

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen:

  • zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
  • bei Dienstleistungen, wenn Bäaam GmbH diese vollständig erbracht hat und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren;
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; und
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

 

 § 10 Besondere Bestimmungen für Distributions-Leistungen / Distributions-Paket

(1) Beauftragt der Kunde Bäaam GmbH mit der Ausführung der Distribution von Podcast-Produkten, so übernimmt Bäaam GmbH die Organisation der Distribution des Podcasts entsprechend des im Angebot für das Distributionspaket dargelegten Leistungsumfangs. Bäaam GmbH ist berechtigt, mit der Ausführung der Leistungen aus dem Distributionspaket Dritte zu beauftragen.

(2) Für die Distributionsleistung fällt ein jährliches Entgelt an, welches vorab in Rechnung gestellt wird. Die Bestimmungen zur Vergütung aus § 7 gelten entsprechend.

(3) Der Kunde kann das Distributionspaket mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich oder per Email kündigen. Nach der Kündigung werden alle Podcasts nach einer Übergangszeit von 4 Wochen auf allen Portalen gelöscht.

(4) Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Hosting Service kann er Bääam GmbH kostenpflichtig mit der Übertragung der bisherigen Podcasts beauftragen (Entgelt pro Staffel: 399 EUR netto).

 § 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Leistungsergebnisse selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel dem Leistungsergebnis bereits bei Abnahme anhaftete.

(2) Wird Bäaam GmbH unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so obliegt es dem Kunden, ggf. Sicherheitskopien anzufertigen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.

(3) Die vom Kunden zu verantwortende Darstellung von Daten und Informationen in den durch den Bäaam GmbH erstellten Ergebnissen erfolgt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Kunden. Bäaam GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der insofern dort dargestellten, vom Kunden übermittelten Daten und Informationen.

(4) Auf die Verfügbarkeit von auf Fremdservern gehosteten Podcasts hat Bäaam GmbH keinen Einfluss. Daher ist eine Haftung für die Verfügbarkeit insofern ausgeschlossen.

(5) Die Haftung von Bäaam GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen aufgrund Verzuges sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet Bäaam GmbH nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen besteht keine Haftung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Bäaam GmbH.

 §12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde Bäaam GmbH oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

 §13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht Österreichs.

(2) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Sitz von Bäaam GmbH. Bäaam GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Bäaam GmbH, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich Österreichs verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§ 14 Umsetzung der ODR­ Richtlinie

Online­ Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR­VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online­Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Die E-Mail-Adresse von Bääam GmbH lautet entertainment@baaam.marekting

 

§ 15 Datenschutz

(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihr vorheriges Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(4) Sie haben jederzeit das Recht, von Bäaam GmbH über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

§ 16 Cookies

(1) Zur Anzeige des Produktangebotes kann es vorkommen, dass wir Cookies einsetzen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

(2) Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

(3) Durch den Einsatz von Cookies kann den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

(4) Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte sitzungsbezogene Cookies handelt. Sitzungsbezogene Cookies zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies).

(5) Sie können der Speicherung von Cookies widersprechen, hierzu steht Ihnen ein Banner zu Verfügung dem Sie widersprechen/annehmen können.

(6) Selbstverständlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass keine Cookies auf der Festplatte abgelegt werden bzw. bereits abgelegte Cookies wieder gelöscht werden. Die Anweisungen bezüglich der Verhinderung sowie Löschung von Cookies können Sie der Hilfefunktion Ihres Browsers oder Softwareherstellers entnehmen.

 

§17 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie Bäaam GmbH nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

(3) Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

(5) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.